redequell

Redewendungen und Sprichwörter, jede Fassung mit Beleg

ein Mann, ein Wort

Bedeutung

Bedeutungsangabe aus dem deutschen Wiktionary, CC BY-SA 4.0.

Überlieferte Fassungen

Alle Fassungen stehen gleichrangig — die Reihenfolge ist die der Quelle, keine Wertung.

In Schottland sagt man von unbeständigen Personen: Er ist ein Mann von Aberdeen, der sein Wort zurücknimmt. In England heissen sie: Männer von Duresly, einer Stadt in Glocestershire. ( Reinsberg V, 116 u. 119. )

Wanders eigene Erläuterung, Band 3, Stichwort „Mann“.

Woher der Beleg stammt

Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3, Leipzig 1867–1880. Stichwort „Mann“, Nr. 1795 (von Wander als Redensart markiert).

Digitalisat: Deutsches Textarchiv, TEI-XML. Das Werk ist gemeinfrei. Wanders eigene Fundstellen stehen bei den einzelnen Fassungen.

Weitere Fundstellen bei Wander

Verwandte Sprüche aus demselben Werk — mit eigener Nummer, eigenen Fassungen und eigener Fundstelle.

Band 3, „Mann“, Nr. 725

Band 3, „Mann“, Nr. 729

Band 3, „Mann“, Nr. 730

Das Sprichwort hat die doppelte Bedeutung, dass sich Doppelzüngigkeit nicht mit der Ehre eines Mannes verträgt, und umgekehrt, dass es seine Ehre ist, dass ihm das Wort auch da zukommt, wo es gilt, ein solches zu haben, und dass es zugleich seine Pflicht ist, es zu fordern. „Wer ein Mann ist, dem gebührt das Wort.“ Das Sprichwort hat in den Ordalien seinen Entstehungsgrund. Man brauchte anfangs, um die Wahrheit einer Aussage zu bestätigen, nur das Zeugniss eines Freundes, der sich für die Wahrheit mit seinem deutschen Ehrenwort verbürgte, daher das obige Sprichwort. Allmählich artete der deutsche Charakter aus; man verbürgte endlich seines Vortheils willen auch Unwahrheiten. Um davor abzuschrecken, führte man die Gottesurtheile oder Ordalien ein. (Vgl. Braga und Hermode, III, 1, 155. ) Wenn der Sachsenspiegel (II, 49, 7) unter „Wort“ auch einen geschlossenen Ort, eine Haus- oder Hofstätte versteht (wir haben noch den Ausdruck „Wirth“ für ein Grundstück), dann hat das Sprichwort auch den Sinn, dass der Besitz eines Grundstücks in der Gemeinde, mit welcher das Stimmrecht sich verband, als eine Bedingung der Mannhaftigkeit anzusehen sei. (Vgl. Sachse, Erklärung der Rechtssprichwörter in der Zeitschrift für deutsches Recht, Tübingen 1856, XVI. ) Nach Reyscher drückt das Sprichwort den deutschrechtlichen Grundsatz aus, dass die blosse Einwilligung zur Verbindlichkeit der Verträge hinreiche, dass es daher weder des Gebrauchs feierlicher Worte, noch vorausgegangener Leistungen bedürfe, um einem Geschäft Klagbarkeit zu geben. ( Zeitschrift für deutsches Recht, Leipzig 1841, V, 197. ) Die Osmanen sagen: Sei der Mann deines Wortes. ( Schlechta, 265. ) Und: Wer kein Mann von Wort ist, ist gar kein Mann. ( Cahier, 2780. )

Wanders eigene Erläuterung, Band 3, Stichwort „Mann“.

Band 5, „Wort“, Nr. 166

Galt und war gang und gäbe zu jener Zeit, da Redlichkeit nicht als Tugend gepriesen, sondern als heilige Pflicht geübt wurde.

Wanders eigene Erläuterung, Band 5, Stichwort „Wort“.

Band 5, „Wort“, Nr. 167

Dies Sprichwort ist noch ein Zeugniss von der grossen Treue, welche unsere Vorfahren in ihren Verträgen und Zusagen beobachtet und wodurch sie die Bewunderung anderer Völker, ja selbst ihrer grössten Feinde, sich erworben haben. (S. 166.)

Wanders eigene Erläuterung, Band 5, Stichwort „Wort“.

Worauf sich die Bedeutungsangabe stützt

Verwandtes

Fassungen in: Französisch · Niederländisch