obligatorisch
Adjektiv. Schriftlich bezeugt seit 1718.
Bedeutung
- verpflichtend, verbindlich, vorgeschrieben, zwingend erforderlich
Bedeutungsangabe aus dem deutschen Wiktionary, CC BY-SA 4.0.
So wird es gebraucht
Diese Unterschrift ist obligatorisch.
Diese Überschrift ist obligatorisch.
In der Linguistik sind obligatorische sprachliche Erscheinungen solche, die nicht weggelassen werden dürfen, ohne dass ein Satz/eine Äußerung dadurch grammatisch falsch (= ungrammatisch) wird.
„Wenn Ergänzungen zum Teil, genauso wie Angaben, weglassbar sind, wenn es also neben obligatorischen auch fakultative Ergänzungen gibt, dann braucht man weitere Kriterien, um sie auseinanderhalten zu können.“
Albert Busch, Oliver Stenschke: Germanistische Linguistik. Narr, Tübingen 2007, Seite 143. . In Kapitälchen gedruckt: „obligatorischen“ und „fakultative Ergänzungen“.„Auf einem Spielplatz mit obligatorischem Sandkasten und TÜV-geprüften Rutschen, Schaukeln, Klettergerüsten und Wipptieren kann man wohl spielen, aber die Möglichkeiten, etwas spielerisch zu erkunden, zu entdecken und zu erproben, sind gering."
Siegbert A. Warwitz, Anita Rudolf: Vom Sinn des Spielens (2016), Seite 27.
Seit wann es belegt ist
Der älteste Fund im Deutschen Textarchiv stammt von 1718 aus „Einleitung Zur Staats-Klugheit: Oder: Vorstellung Wie …“ von Julius Bernhard von Rohr. Das Archiv führt 542 Fundstellen dieses Wortes.
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Worauf sich die Bedeutungsangabe stützt
- DWDS — Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Stichwort „obligatorisch“
- Wortschatz-Portal der Universität Leipzig, Stichwort „obligatorisch“
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