konkludent
Adjektiv. Schriftlich bezeugt seit 1802.
Bedeutung
- Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar; sich zwingend ergebend
Bedeutungsangabe aus dem deutschen Wiktionary, CC BY-SA 4.0.
So wird es gebraucht
Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
Z. B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.
„Stillschweigend durch konkludente Handlungen wird ein Vertrag gemäß § 863 ABGB. nur dann abgeschlossen, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund, daran zu zweifeln, übrigbleibt.“
Rechtssatz des österreichischen OGH vom 21. Dezember 1966
Seit wann es belegt ist
Der älteste Fund im Deutschen Textarchiv stammt von 1802 aus „Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts: Oder Resultate …“ von Ignaz Aurelius Fessler. Das Archiv führt 12 Fundstellen dieses Wortes.
Distributed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 License.
Wie sich der Gebrauch verschoben hat
Im Korpus taucht das Wort ab den 1900er Jahren regelmässig auf. Zwischen den 1940er und den 1960er Jahren ist seine Häufigkeit etwa auf das 5-Fache gestiegen; am häufigsten steht es in den 2000er Jahren.
Gezählt in Googles deutschem Buchkorpus (Ngram, Ausgabe 2019, CC BY 3.0). Das ist eine Aussage über diesen Bestand an Büchern, nicht über die deutsche Sprache: was gedruckt und digitalisiert wurde, ändert sich über die Jahrzehnte. Anders als der Erstbeleg oben nennt diese Angabe kein einzelnes Werk — sie zeigt eine Richtung, keine Fundstelle.
Worauf sich die Bedeutungsangabe stützt
- Wikipedia: „konkludentes Handeln“
- DWDS — Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Stichwort „konkludent“
Weiter im Bestand
Alle Fremdwörter · Redewendungen und Sprichwörter · Über den Bestand